Laut einer Studie des Reifenherstellers Goodyear sind 79 % der Autofahrer der Meinung,
dass der Fahrzeugführer jederzeit die Kontrolle über sein Fahrzeug haben sollte. Bei dieser Umfrage
landeten gerade wir autoverliebten Deutschen auf dem letzten Platz.
Dabei schätzen die meisten Befragten das Unfallvermeidungspotenzial der selbstfahrenden Autos
relativ niedrig ein. Nur 35 Prozent der Deutschen stimmen der These, dass die meisten Unfälle durch
menschliches Versagen geschehen zu. Der Studiendurchschnitt lag bei 44 Prozent.
Rechtsexperten, ADAC und Verbraucherschützer sehen Teile des Gesetzentwurfes von Bundesverkehrsminister Dobrindt für das automatisierte Fahren als zu „wolkig“ an.
Viele Fachleute befürchten, dass rechtliche Unklarheiten zu Streitigkeiten ums Geld kommen kann und diese sich länger hinziehen.
Laut KFZ-Haftpflicht haftet der Halter des Fahrzeuges. An diesem Prinzip hält der neue Gesetzentwurf fest.
Dagegen haben ADAC und die Versicherungsbranche auch keine Einwände.
Da muss die Produkthaftung des Herstellers für technische Defekte einspringen.
Aber eine Frage gibt es dennoch: Wie kann man die Haftung zuordnen, wenn mal der
Computer und mal der Mensch fährt? Bei einen Ausfall des Computers sollte der Fahrer
unverzüglich die Kontrolle über das Fahrzeug übernehmen.
Einer Studie zufolge, kann es bis zu 15 Sekunden dauern, bis der Fahrer eines automatisierten
Autos wieder voll die Kontrolle übernommen hat. Ebenfalls sieht der Gesetzentwurf vor,
dass der Fahrer die Steuerung übernehmen muss, wenn „aufgrund offensichtlicher Umstände“
der Computer gegen Verkehrsregeln verstößt oder nicht ordnungsgemäß funktioniert.
Diese Formulierung sollte konkretisiert werden, damit es nicht zu unnötigen Rechtsstreitigkeiten
kommt.
Wir hoffen auf eine Überarbeitung des Gesetzentwurfes, da das Thema automatisiertes Fahren
uns schon bald häufiger Begegnen wird!