Die Schulferien beginnen und vor der Urlaubsreise ins EU-Ausland sollte man
einige neue Regelungen kennen, damit die Urlaubskasse nicht zu sehr belastet wird.
Für die Einfahrt in einige Städte benötigen Fahrzeuge, welche nach dem 31. Dezember 1996
erstmalig zugelassen wurden, nun die französische Umweltplakette. Das gilt auch für
Wohnmobile bis 3,5 Tonnen. Diese Fahrzeuge müssen die geltenden Abgasnormen
erfüllen.
Wer ohne diese Plakette ab Juli unterwegs ist, muss mit einer Geldstrafe von 68 € rechnen.
Durch eine Onlineregistrierung bekommt der Autofahrer die Plakette mit einen OR-Code
zugesandt. Dies sollte schon im Vorfeld des Urlaubs gemacht werden.
Die Großstädte Paris, Lyon und Grenoble haben immer Plakettenpflicht, aber es können,
je nach Wetterlage, auch andere Gebiete betroffen sein. Auch hier sollte man sich schon
vor der Reise informieren.
In der brittischen Hauptstadt gibt es seit diesemJahr eine Umweltplakette. Diese gilt ebenfalls für
PKW und Wohnmobile.
Hier gibt es ab diesen Sommer höhere Bußgelder für das Telefonieren oder benutzung des
Smartphones am Steuer. Dies kostet jetzt bis zu 150 €.
Zwischen 200 bis 500 € kostet die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
um 30 km/h.
In vielen europäischen Ländern gilt auch tagsüber die Lichtpflicht. Auch hier sollte man
sich vor dem Urlaub informieren.
Sollte man bei einer Verkehrsüberprüfung Probleme haben und ein Bußgeldbescheid
bekommen, so sollte man die Strafe nicht gleich zahlen.
„Bußgelder aus dem Ausland dürfen nur vom Bundesamt für Justiz vollstreckt werden.“
erklärt Katrin Mühlenbach-Schlimme vom ADAC. Bei fehlerhafter oder zu hohen Bußgeldbescheiden rät der Club deshalb, Einspruch einzulegen und juristischen Beistand
zu suchen. Für Verkehrsverstöße im Ausland gibt es keine Punkte in Flensburg. Auch
ein im Ausland ausgesprochenes Fahrverbot gilt nicht für Deutschland.