EU-Label

Das EU-Reifenlabel

 

Was sagt dieses aus?

 

Die Europäische Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflicht

zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externen Abrollgeräusch fest. Diese drei

Kennziffern werden auf dem EU-Label dargestellt. Das Ziel ist es, dem Verbraucher

vor dem Reifenkauf mehr zu informieren.

 

Ab wann müssen Reifen so gekennzeichnet sein?

 

Jeder PKW-, LLKW- und LKW-Reifen muss den 1. November 2012 ein

EU-Label besitzen. Dieses ist meist in Form eines Schildes auf der Lauffläche

des Reifens angebracht und wird beim Reifenkauf auf der Rechnung mit

ausgedruckt.

 

Kraftstoffeffizienz

 

 

Klassen von G (geringste Effizienz) bis A (größte Effizienz)

 

Die Kraftstoffeinsparung hängt grundsätzlich vom Fahrzeug und den

Fahrbedingungen ab. Bei einer Komplettausstattung des Fahrzeugs mit Reifen

der Klasse A im Vergleich zur Klasse G ist eine Verbrachsminderung von bis

zu 7,5 % möglich. Bei Nutzfahrzeugen kann diese sogar höher liegen.

 

Nasshaftung

 

 

Klassen von F (längster Bremsweg) bis A (kürzester Bremsweg)

 

Der Wirkungsgrad hängt auch hier grundsätzlich vom Fahrzeug und den

Fahrbedingen ab. Im Falle einer Vollbremsung kann sich der Bremsweg

bei Komplettausstattung des Fahrzeugs mit Reifen der Klasse A im

Gegensatz zur Klasse F um bis zu 30 % verkürzen. Das heißt, bei einen

„normalen“ PKW mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h kann der

Bremsweg um bis zu 18 Metern kürzer sein!

 

Externes Rollgeräusch

 

Angegeben wird der Wert des externen Rollgeräuschs des Reifens in Dezibel

 

Jeder zusätzlich schwarze Streifen im Piktogramm bedeutet eine Erhöhung

des externen Rollgeräusch.

Zu beachten ist dabei, dass das externeRollgeräusch des Reifen nicht

immer mit dem Geräusch im Fahrzeuginnenraum, korreliert.

 

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