Die Europäische Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflicht
zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externen Abrollgeräusch fest. Diese drei
Kennziffern werden auf dem EU-Label dargestellt. Das Ziel ist es, dem Verbraucher
vor dem Reifenkauf mehr zu informieren.
Jeder PKW-, LLKW- und LKW-Reifen muss den 1. November 2012 ein
EU-Label besitzen. Dieses ist meist in Form eines Schildes auf der Lauffläche
des Reifens angebracht und wird beim Reifenkauf auf der Rechnung mit
ausgedruckt.
Klassen von G (geringste Effizienz) bis A (größte Effizienz)
Die Kraftstoffeinsparung hängt grundsätzlich vom Fahrzeug und den
Fahrbedingungen ab. Bei einer Komplettausstattung des Fahrzeugs mit Reifen
der Klasse A im Vergleich zur Klasse G ist eine Verbrachsminderung von bis
zu 7,5 % möglich. Bei Nutzfahrzeugen kann diese sogar höher liegen.
Klassen von F (längster Bremsweg) bis A (kürzester Bremsweg)
Der Wirkungsgrad hängt auch hier grundsätzlich vom Fahrzeug und den
Fahrbedingen ab. Im Falle einer Vollbremsung kann sich der Bremsweg
bei Komplettausstattung des Fahrzeugs mit Reifen der Klasse A im
Gegensatz zur Klasse F um bis zu 30 % verkürzen. Das heißt, bei einen
„normalen“ PKW mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h kann der
Bremsweg um bis zu 18 Metern kürzer sein!
Angegeben wird der Wert des externen Rollgeräuschs des Reifens in Dezibel
Jeder zusätzlich schwarze Streifen im Piktogramm bedeutet eine Erhöhung
des externen Rollgeräusch.
Zu beachten ist dabei, dass das externeRollgeräusch des Reifen nicht
immer mit dem Geräusch im Fahrzeuginnenraum, korreliert.
Für weitere Fragen bitte (hier klicken!)